Was passiert eigentlich gerade im Landtag?

In dieser Woche kommen die Abgeordneten des Landtags zu den letzten Plenarsitzungen in diesem Jahr zusammen. Am Mittwoch stehen die abschließenden Debatten zum Haushalt 2019 sowie der Änderung des NRW-Polizeigesetzes an.

Die Landesregierung wird beim Haushalt 2019 ihren eigenen Ansprüchen an einenachhaltige Finanzpolitik zum wiederholten Mal nicht gerecht. Trotz Rekordsteuereinnahmen von 6,4 Milliarden Euro wird davon nur wenig in den Schuldenabbau fließen, der Investitionsstau wird ignoriert. Groß angekündigt, weil zu Oppositionszeiten regelmäßig von CDU und FDP gefordert, war die vollständige Weiterleitung der Integrationspauschale. 332 Millionen sollen den Kommunen jetzt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Doch dahinter verbirgt sich ein dreistes Täuschungsmanöver, denn dafür werden Mittel in gleicher Höhe bei der Flüchtlingspauschale gekürzt. Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, ein zukunftsfestes Finanzkonzept für NRWvorzulegen.

CDU und FDP werden das NRW-Polizeigesetz massiv verschärfen. Auch wenn die Regierungsfraktionen nach erheblicher Kritik von Expert*innen in zwei Sachverständigen-Anhörungen Nachbesserungen am offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf vorgenommen haben, kann von einer Entschärfung des Gesetzesvorhaben keine Rede sein. Denn im Vergleich zum derzeit gültigen Polizeigesetz stellt der Entwurf eine deutliche Ausweitung der Befugnisse der Polizei und eine unverhältnismäßige Einschränkung unserer Bürgerrechte dar. So soll beispielweise die Zuständigkeit der Polizei weit ins Vorfeld der Begehung einer Straftat gelegt werden, das Unterbindungsgewahrsam ausgeweitet und die Fußfessel eingeführt werden.

Zudem sehen wir die geplante Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung sehr kritisch. Mit Hilfe eines Trojaners sollen verschlüsselte Nachrichten mitgelesen werden können. Der Staat macht sich damit zum Hacker und schafft Sicherheitslücken im IT-System, ohne sie zu schließen – mit Risiken für alle Bürger*innen, kritische Infrastrukturen und die Wirtschaft. Zudem ist nach wie vor nicht nachgewiesen, dass der Trojaner nur das kann, was er können darf. Eine Pflicht zur Zertifizierung der Software besteht nicht. Nach intensiver Prüfung des Gesetzentwurfs und der Änderungsanträge müssen wir feststellen, dass die Planungen der Koalition zum einen unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe vorsehen und das Gesetz zum anderen viel Symbolpolitik enthält, ohne ein Mehr an Sicherheit zu schaffen. Für uns ist klar, dass wir das Gesetz im Plenum ablehnen werden.

Wir setzen an den zwei Plenartagen unter anderem die Themen Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen, den Streit um den Digitalpakt und Demokratiebildung in der Schule auf die Tagesordnung.

Zudem wird sich der Landtag abschließend mit unserem Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände befassen. Dieses wird Ende des Jahresin NRW außer Kraft treten. Wir fordern, das Gesetz auf Grundlage derErkenntnisse aus der Evaluation zu novellieren, anstatt es alternativlos auslaufen zu lassen. Aus diesem Grund haben wir eine Verlängerung des Gesetzes um ein weiteres Jahr beantragt. Durch diesen moderaten Vorschlag wäre mehr Zeit vorhanden, um das Gesetz im Sinne aller Beteiligten weiterzuentwickeln. Wir hoffen, dass die Regierungsfraktionen ihre ablehnende Haltung überdenken.

Die Debatten können Sie am Mittwoch und Donnerstag live verfolgen.