GRÜNE regen kommunalen Arbeitskreis Wasserstoff an

In einem Antrag regen die GRÜNEN die Prüfung eines kommunalen Arbeitskreises Wasserstoff an.

Das nördliche Ruhrgebiet bietet hervorragende strukturelle Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Zukunftsthemas Wasserstoff. Große Industrieunternehmen mit energieintensiver Produktion treffen auf engstem Raum auf regional verwurzelte Unternehmen der Energiebranche. Die Stadtverwaltung soll die Bereitschaft der kommunalen Wirtschaft und regionaler Umweltschutzverbände an der Beteiligung eines Arbeitskreises Wasserstoff sondieren und prüfen, inwieweit die Stadt Dinslaken an bestehenden Netzwerken und Initiativen in der Region zum Thema Wasserstoff partizipieren kann.

Hierzu sagt Jonas Wischermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion: „Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels besteht ein großes gemeinschaftliches Interesse an der klimaneutralen Erzeugung von Energie, ihrer Speicherung und ihrer Nutzung in Produktionsprozessen. In zahlreichen Nachbarkommunen werden bereits ehrgeizige Projekte jenseits von Forschung und Entwicklung vorangetrieben und es werden Initiativen zur Vernetzung aller Beteiligten aus Wirtschaft, Politik und den Bürger:innen ins Leben gerufen. Auch Dinslaken sollte ein Interesse daran haben, an dieser für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region bedeutenden Schlüsseltechnologie mit zu partizipieren“.

Rico Koske, Sprecher der Ratsfraktion für nachhaltige Entwicklung, Umwelt-, Klimaschutz und Energie fügt an: „In einem Arbeitskreis Wasserstoff können gemeinsame Wege für den Übergang in eine kohlenstofffreie Wasserstoffwirtschaft gefunden werden. Die Chancen und Handlungsmöglichkeiten vor Ort müssen genutzt werden, wenn wir Klimaschutz ernst meinen. Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes und zur Erfüllung der Klimaziele, zu denen sich Deutschland im Übereinkommen von Paris verpflichtet hat. Die  Entwicklung einer kommunalen Handlungsstrategie ist der Kern unseres Antrags.“