Rasenflächen kein Ersatz für Strauchwerk

GRÜNE Ratsfraktion fragt nach Straßenbegleitgrün

Die Straßensäume zwischen der Straße und dem Rad- oder Fußweg sind vom DINService im gesamten Stadtgebiet in Teilen verändert worden. Niedrig wachsendes Strauchwerk wurde an vielen Stellen entfernt und stattdessen Rasenflächen eingesät.  

Im Rahmen der Anstrengungen der Stadt Dinslaken, die biologische Vielfalt zu bewahren und zu fördern, führen die aktuellen Veränderungen des Straßenbegleitgrüns jetzt allerdings zu mehr Verkehrslärm, weniger Absorption von CO2, weniger Versickerung, weniger Schutz vor dem Austrocknen von Böden, weniger Schutz für Tiere wie Zaunkönig und Drosseln und weniger Schatten während Hitzeperioden.

Auch wenn es sich bei dem neu eingesäten Rasen um eine Bepflanzung handelt, die deutlich pflegeleichter und damit in Bezug auf die Unterhaltskosten preiswerter ist als Strauchwerk, muss die biologische Vielfalt erhalten werden und die Klimaresilienz im Vordergrund unseres städtischen Handelns stehen. 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fragt daher die Verwaltung:

  1. Gibt es eine Kartierung von Straßenbegleitgrün auf Dinslakener Stadtgebiet?
  2. Wie viele einzelne Abschnitte an Straßenbegleitgrün mit welcher Fläche bestehen im Stadtgebiet?
  3. Wie viele dieser Abschnitte mit welcher Fläche sind vorwiegend bepflanzt mit
    • Wildwuchs
    • Rasenfläche
    • Wildblumen
    • Strauchwerk bzw. Bäumen
    • Sonstiges (bitte ggf. weiter ausführen)?
  4. Erfolgt ein regelmäßiges Monitoring zum Zustand der Flächen?
  5. Bitte stellen Sie auf einer Übersichtskarte die Bereiche dar, bei denen seit dem 01.01.2020 Eingriffe dahingehend vorgenommen wurden, dass die vorwiegende Bepflanzung des Abschnitts i.S.d. Frage 3 geändert wurde?
  6. In welcher Form prüft die Verwaltung vor der Durchführung solcher Eingriffe die Auswirkungen auf
    • Dämpfung von Verkehrslärm
    • CO2-Absorption
    • Versickerung von Regenwasser
    • Austrocknung von Böden und Erosion
    • Schutz der Biodiversität
    • Verschattung
  7. In welcher Form werden vorgenommene Neupflanzungen auf ihre Klimaresilienz hin überprüft (insbesondere Überlebensfähigkeit in Hitzesommern)?
  8. In welchem Umfang ergeben sich durch die Umstellung auf weniger pflegebedürftige Bepflanzung finanzielle Entlastungen für den städtischen Haushalt?