Fraktion beantragt Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen

die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt, die Stadtverwaltung möge ein Konzept zur innerstädtischen Ausweitung von Dach- und Fassadenbegrünungen erstellen.

Begründung:

Die Folgen des Klimawandels sind auch in Dinslaken zunehmend spürbar, daher ist es folgerichtig kommunale Planungen zur Klimafolgenanpassung zu forcieren. Klimafolgen wie z. B. hohe Sommertemperaturen, vermehrt Starkregenereignisse und höhere Schadstoffbelastungen der Luft mindern die Lebensqualität der Bürger*innen unserer Stadt.

Fassaden- und Dachbegrünungen können einen sinnvollen Beitrag leisten, die Auswirkungen zu verringern. Insbesondere leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas. Die sommerliche Hitzebelastung kann verringert, die Staubbindung verbessert und die Luftfeuchtigkeit erhöht werden. Durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern kann eine Entlastung von Kanalisation, Kläranlage und Vorflutern geleistet werden, was insbesondere bei Starkregenereignissen wichtig ist. Begrünungsmaßnahmen tragen darüber hinaus auch zur Verbesserung der Lebensqualität und Erhöhung der Attraktivität des Stadtbildes bei.

Ebenso haben Dach- und Fassadenbegrünungen auch Vorteile für die Dämmung von Gebäuden und können der zunehmenden Versiegelung der Fläche zumindest ein wenig entgegenwirken. Daher ist weitere Unterstützung sinnvoll, um die Verbreitung von Dach- und Fassadenbegrünung voranzutreiben.

Eine solche Unterstützung können beispielsweise Festsetzungen in Bebauungsplänen, Förderprogramme für Bestandsgebäude, die Aufnahme von Dachbegrünungen als förderfähige Maßnahme im Altbausanierungsprogramm umfassen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Ratsbeschluss vom 28.09.2010, indem die Stadt Dinslaken erklärt auf allen Ebenen ihres Handelns Möglichkeiten des Klimaschutzes zu berücksichtigen, sowie auf das bestehende Klimaschutzkonzept.

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt daher die Verwaltung möge die möglichen Förderprogramme sowie Vorgaben für die Ausweitung von Dach- und Fassadenbegrünungen überprüfen und ein Konzept vorlegen, das neue Wohnbaugebiete, Industriegebäude, Bestandsgebäude und städtische Liegenschaften einbezieht.