Anfrage zur Umsetzung des Gesetzes der frühen Bildung

Der Landtag hat am 29.11.2019 mit schwarz-gelber Mehrheit das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung verabschiedet. Durch dieses Gesetz soll eine auskömmliche Finanzierung der frühkindlichen Bildung sichergestellt und die Finanzierung von mehr Personalkraftstunden in den Kindertageseinrichtungen durch die erhöhte Kind-Pauschale ermöglicht werden. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch eine Flexibilität der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen erreicht werden. Zudem wird durch das Gesetz eine Platzausbaugarantie gewährleistet. Jeder Platz soll gefördert werden. Dafür stehen im Jahr mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf am 30.09.2019 im Landtag äußerten die Expert*innen starke Kritik. So sei keine auskömmliche Finanzierung sichergestellt. Die Freien Träger gehen von einem Defizit in Höhe von 550 Millionen Euro bei den Sachmitteln aus. Zudem stehen die Träger bei der Erbringung ihrer eigenen Anteile unter Druck, so dass sich die Kommunen erneut mit der Frage befassen müssen, ob sie diese übernehmen. Kritisiert wurde auch die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, da hierfür ausreichend Personal benötigt wird. Die nicht auskömmliche Finanzierung führe aber dazu, dass nicht ausreichend Personal eingestellt werden könnte. Die Anregungen und auch die Kritik der Sachverständigen wurden im neuen Gesetz nicht aufgenommen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN die Stadtverwaltung folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie viel mehr Mittel werden im Kita-Jahr 2020/2021 im Vergleich zum Vorjahr für welchen Zweck zur Verfügung stehen?
  • Wie viele zusätzliche Personalkraftstunden können die städtischen Kitas, die der Freien Träger und die der Elterninitiativen sowie die Waldkindergärten tatsächlich durch diese Mittel finanzieren?
  • Ist davon auszugehen, dass die Stadt Dinslaken weiterhin die Eigenanteile der Träger übernehmen muss, um eine Schließung von Kitas zu verhindern?
  • Wie soll aus Sicht der Verwaltung die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die mit zusätzlichen Mitteln aus dem KiBiz ermöglicht werden sollen, umgesetzt werden?
  • Welchen Einfluss hat die Platzausbaugarantie auf den Kita-Ausbau in Dinslaken?
  • Mit welchen Strategien wird die Verwaltung dem Fachkräftemangel begegnen, um die neuen Aufgaben des Gesetzes umsetzen zu können?
  • Ist davon auszugehen, dass die Praxisintegrierte-Ausbildung (PIA) aufgrund der Zuschüsse, die nun vom Land gewährt werden, von Trägern verstärkt angeboten wird?
  • Werden die Verträge mit den Tageseltern überarbeitet? (Falls ja: Welche Anpassungen werden vorgenommen?)