Fraktion mit Antrag zu Vorgärten

Die grüne Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung möge
prüfen, wie eine naturnahe Gestaltung von Vorgärten gefördert bzw. mit Anreizsystemen begünstigt werden kann (z. B. über Festlegungen in neu aufzustellenden Bebauungsplänen bzw. in Gestaltungsatzungen).

Begründung:
In den letzten Jahren ist in Dinslaken verstärkt der Trend zu beobachten, dass Vorgärten von Häusern vegetationsfrei mit Steinen, Schotter, Kies oder Splitt gestaltet werden. Eine solche Gestaltung ist weder ökologisch noch städtebaulich sinnvoll. Vegetationsreiche Vorgärten tragen zu einem besseren Stadtklima bei, was angesichts des Klimawandels mit hochsommerlichen Extremtemperaturen von wachsender Bedeutung ist. Nachweislich heizen sich dunkle Betonsplitt- bzw. Kiesflächen bis zu zweimal stärker auf wie Rasen-, Strauch- oder Wasserflächen. Auch für die Artenvielfalt sind Vorgärten von Bedeutung, bieten sie doch vielen Insekten und Vögeln ein Refugium. Sie prägen aber auch das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehören damit zum Aushängeschild einer Stadt.

Vorgartenflächen in Wohnbereichen werden zudem häufig versiegelt, ohne dass die Fläche nachträglich bauordnungsrechtlich als versiegelt bewertet wird. Damit kann in Einzelfällen der maximal zulässige Versiegelungsgrad von Siedlungsflächen überschritten werden, was Veränderungen der Versickerungsleistungen von Niederschlägen auf privaten Flächen nach sich ziehen kann. Daher sollten begrünte Vorgärten baurechtlich dauerhaft gesichert werden. Über die Landesbauordnung (§ 8 Abs. 1 BauO NRW) gibt es die Möglichkeit, grüngestalterische Ziele für Vorgartenflächen zu treffen. Diese Option sollte in Dinslaken zukünftig verbindlich genutzt werden.In vielen deutschen Kommunen wird eine Debatte über die Zulässigkeit von vegetationsfreien Vorgärten geführt. Einige Beispiele sind im Folgenden genannt:

  • In der Stadt Herford ist laut Neuer Westfälischen vom 12.10.2018 in neuen Bebauungsplänen geregelt, dass „wasserundurchlässige Vliese“ und größere Schotterflächen unzulässig sind und spätestens ein Jahr nach Bezug nicht bebaute Flächen begrünt werden müssen.
  • In Xanten findet sich in neueren Bebauungsplänen folgende Festsetzung: „Der Vorgartenbereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der straßenzugewandten Baugrenze ist zu begrünen, mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu unterhalten. Befestigte oder bekieste Flächen sind lediglich zulässig, soweit sie als notwendige Geh- und Fahrflächen dienen und sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Benutzung angemessene Maß beschränken. Dies soll dem Ziel folgen, die Versiegelung möglichst gering zu halten. Zudem ist dieser Bereich für das Straßenbild der Straße XYZ prägend und damit von hoher Bedeutung.“
  • Auch die Stadt Paderborn schreibt in die Bebauungspläne für Neubaugebiete Auflagen, die die Begrünung in den Vordergrund stellen. Ein Baum muss vorkommen, versiegelte Flächen sollen vermieden werden.
  • In Dortmund hat der Umweltausschuss am 5.12.2018 mehrheitlich beschlossen, dass bei künftig aufzustellenden Bebauungsplänen eine begrünte Gestaltung der Vorgärten mit standortgerechten Pflanzen und deren dauerhafter Erhalt verpflichtend festgesetzt wird.Für

Für Dinslaken möge die Verwaltung prüfen, wie eine Förderung von begrünten Vorgärten umzusetzen ist. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für Maßnahmen, die der Umwelt nutzen und das Insektensterben verhindern, wächst stetig. Ebenso sind Insektenfreundliche und pflegeleichte Vorgärten keine Gegensätze, so dass es auch Eigentümerinnen und Eigentümern mit geringer Affinität zur Gartenarbeit möglich ist, eine grüne, pflegearme, kühlende Oase zu schaffen.

Die Verwaltung wird des Weiteren aufgefordert Anreize zu schaffen das Mikroklima zu verbessern und Förderungen zur positiven Beeinflussung des Stadtklimas zu initiieren. Wenn wir bedenken, dass die Fläche alle Gärten Deutschlands etwa so groß ist wie die Hälfte unserer Naturschutzgebiete in Deutschland, wird nochmals deutlicher wie viel Einfluss eine naturnahe Gestaltung auch der Vorgärten in Dinslaken auf unser Klima und unsere Insektenvielfalt hat.

Wir Grüne können uns auch vorstellen, dass Wettbewerbe oder Auszeichnungen für besonders umweltfreundliche Vorgärten einen Anreiz schaffen können, Insektenfreundliche Vorgärten anzulegen und zu präsentieren.