Antrag gegen Müllverbrennungsanlagen der EEW GmbH aus Niedersachsen

Unsere Fraktion startet frisch und aktiv ins neue Jahr. Hier unser nächster Vorstoß, welcher kurz nach Einreichung durch eine neue Pressemittelung an seiner Brisanz einbüßte, allerdings immer noch wichtige Fragestellungen offen hält:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dinslaken spricht sich gegen eine Beteiligung der STEAG am Erwerb von Müllverbrennungsanlagen der niedersächsischen Energy from Waste GmbH (EEW) aus.
2. Die Vertreter der Stadt Dinslaken bzw. der Stadtwerke Dinslaken GmbH im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der KSBG als auch der STEAG sind aufgefordert, gegen eine entsprechende Beteiligung zu stimmen.
3. Der Rat der Stadt Dinslaken fordert zukünftige Entscheidungen von erheblichem Umfang und/oder strategischer Bedeutung im Vorfeld als Beschlussvorlage vorgelegt zu bekommen.

Begründung:
Angesichts der bekannten Überkapazitäten bei den Müllverbrennungsanlagen in Deutschland wird der Kauf dieser EEW-Anlagen als hoch riskant eingestuft. Auch die Tatsache, dass dieser Erwerb die Investitionskapazität der STEAG nahezu vollständig ausschöpfen würde, ist alarmierend.
Eines der erklärten Ziele beim Erwerb der STEAG durch das Stadtwerkekonsortium war der ökologische Umbau des Konzerns. Da nach Durchsicht der zu übernehmenden Standorte der Müllverbrennungsanlagen nicht erkennbar ist, dass sich irgendwelche Synergien beispielsweise im Bereich der geplanten Fernwärmeschiene Ruhr erzielen lassen, ist aus unserer Sicht der Erwerb der MVA mit diesem Ziel nicht vereinbar.
Sowohl die Beteiligung der STEAG am Erwerb der MVA der EEW als auch die Kaufavancen des Vattenfall Braunkohlegeschäfts bedeuten aus unserer Sicht einen Wechsel in der strategischen Ausrichtung des Konzerns. In diesem Zusammenhang bedeutet dies insbesondere, sich von der Aursprünglichen Strategie „den STEAG Konzern sukzessive ökologisch auszurichten“ zu entfernen.

 

Hier der Artikel, welcher, mit beruhigendem Inhalt, einen Tag nach der Antragsstellung, erschien: