Landtagsfraktion unterstützt Niederrheinappell 2019

Liebe Freundinnen und Freunde,

mit ihren Plänen zur Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) hat die Landesregierung in den vergangenen Monaten eine neuerliche Protestbewegung gegen den immer schneller fortschreitenden Kiesabbau entlang des Niederrheins ausgelöst. Diese mündete am 17. März dieses Jahres in die Verabschiedung des „Niederrheinappels 2019“. In dieser gemeinsamen Erklärung fordern Bürgerinitiativen, Bürger*innen und Kommunalpolitiker*innen aller Parteien eine wirksame Begrenzung des Rohstoffabbaus und der damit verbundenen Schäden für Natur, Artenvielfalt und den Grundwasserhaushalt in ihrer Region. Kern der Forderungen des Niederrheinappells 2019 ist die Rücknahme der geplanten LEP-Änderungen sowie eine Reform der Bedarfserhebung und der darauf fußenden Abbauplanung für mineralische Rohstoffe wie Kies, Sand oder Kalk.

GRÜNE Landtagsfraktion unterstützt Niederrheinappell mit Antrag

Um die Forderungen des Niederrheinappells noch im Mai – und damit vor der geplanten Verabschiedung der LEP-Änderungen im kommenden Juli – in die parlamentarische Debatte zu bringen, haben wir einen detaillierten Antrag erarbeitet. Darin fordern wir die Rücknahme der geplanten Verlängerung der Versorgungszeiträume und die Beibehaltung der obligatorischen Ausweisung von Abbaugebieten in Konzentrationszonen. Darüber hinaus wollen wir eine ausschließlich am nordrhein-westfälischen Bedarf orientierte Abbauplanung, die auf Ebene der Landesplanung gesteuert wird und die Verantwortung für die Rohstoffversorgung nicht länger auf die Regionalräte abwälzt. Damit Ihr diese Forderungen auch vor Ort aufgreifen und unterstützen könnt, findet Ihr im Anhang neben unserem Antrag eine entsprechende Musterresolution für Eure Gremienarbeit.

SPD verweigert sich: Entschließungsantrag wenig ambitioniert und folgenlos

Einer grundlegenden Neuordnung der Rohstoffabbauplanung in NRW verweigert sich neben der Landesregierung leider auch die SPD. Da ihr unsere Forderungen zu weit gehen, legte die SPD-Landtagsfraktion kurzfristig einen eigenen Entschließungsantrag vor und enthielt sich zu unserem Antrag. Der von der Landtagsmehrheit abgelehnte SPD-Antrag hätte keinerlei Bindungswirkung für die Landesregierung gehabt.  Es handelte sich also um einen reinen Schaufensterantrag, der lediglich unzureichenden  Willen der SPD zu entschiedenem Naturschutz dokumentiert.

Die SPD-Fraktion forderte zwar ebenfalls die Rücknahme der Verlängerung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume, blieb darüber hinaus aber unkonkret. Es fehlten Anforderungen an ein neues Bedarfserhebungsverfahren genau wie schärfere Vorgaben für die Ausweisung von Abbauflächen.

CDU und FDP lassen Regionalräte mit den Problemen alleine

Mit einem eiligst erstellten eigenen Entschließungsantrag meldeten sich schließlich auch die Regierungsfraktionen zu Wort. Zielführende Vorschläge zur Entlastung der Abbauregionen in NRW bleiben die Koalitionsfraktionen ebenso schuldig wie Vorschläge zu einer tragfähigen Bedarfsermittlung. Stattdessen wird gefordert, die Verantwortung für die Ausweisung von Abbaugebieten weiterhin bei den Regionalräten abzuladen. In unseren Augen ein absolut untauglicher Versuch, sich selbst und die Landesregierung aus der Verantwortung zu stehlen.

Wir lehnen den schwarz-gelben Landesentwicklungsplan ab

Weil es sich beim Landesentwicklungsplan nicht um ein Gesetz, sondern eine Rechtsverordnung handelt, hat der Landtag keine Möglichkeit in den Schlussberatungen noch Änderungen am vorliegenden Regierungsentwurf vorzunehmen. Das Parlament kann en LEP lediglich als Ganzes annehmen oder zurückweisen. Nicht nur im Bereich des Rohstoffabbaus lehnen wir die geplanten Änderungen ab: Flächenverbrauch, neue industrielle Tierhaltungsanlagen, Einschränkung der Windkraft, Streichung des Nationalparks Senne, Deregulierung von Regionalflughäfen sind nur die herausragenden Beispiele für die falschen Richtungsentscheidungen, die Schwarz-Gelb plant. Deswegen werden wir den schwarz-gelben Landesentwicklungsplan ablehnen und ihm einen eigenen Entschließungsantrag entgegensetzen, der auch zu diesen Punkten unsere Haltung noch einmal verdeutlicht.