Grüne im Kreis setzen sich für Erhalt der Stichwahlen ein

Die Grüne Kreistagsfraktion hat zusammen mit dem Kreistagsmitglied Manfred Schramm eine Resolution zur Beibehaltung der Stichwahl bei der Landratswahl 2020 beantragt. Darin heißt es, „der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreistag spricht sich gegen eine erneute Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl zum Landrat im Jahr 2020 aus.
  2. Der Kreistag kritisiert ausdrücklich das intransparente Verfahren und mahnt eine angemessene Beteiligung und Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, so wie es bei solchen grundlegenden Vorhaben üblich ist, an.
  3. Der Kreistag lehnt grundsätzlich eine Änderung im Kommunalwahlrecht mit einem derart kurzfristigen Vorlauf ab, da eine verlässliche Planung sowohl für die Parteien als auch für potentielle Kandidat*innen in unzulässiger Form einschränkt wird.“

Die Begründung liest sich wie folgt:
In nicht einmal mehr zwei Jahren findet die Kommunalwahl inklusive der Wahl des Landrats bzw. der Landrätin statt. Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Jahr 2011 mit den Stimmen von SPD, Bündnis’90/Die Grünen, FDP und Die Linken die Stichwahl wieder eingeführt. Diese wurde somit bei den Wahlen 2014 bzw. 2015 überall dort durchgeführt, wo keine Kandidat*in im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erreichen konnte.

Laut Medienberichten erwägt die CDU-geführte Landesregierung nun, die Stichwahl bei der Wahl der Hauptverwaltungsbeamt*innen erneut abzuschaffen und dies bereits zur Wahl im Jahr 2020 wirksam werden zu lassen. Dies soll über eine Änderung an dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkungdes Kreistags erfolgen. Dieses Vorgehen ist nicht nur ungewöhnlich, sondern in höchstem Maße intransparent und verringert die Anhörungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen (über die kommunalen Spitzenverbände) in nicht hinnehmbarer Weise. Gleichzeitig beginnen viele Parteien bereits jetzt mit strategischen Vorüberlegungen für Kandidaturen zur Landratswahl, so dass sich grundlegende Änderungen am Wahlmodus mit Rücksicht darauf zum jetzigen Zeitpunkt verbieten.

Darüber hinaus führt eine Abschaffung der Stichwahl zu einer deutlichen Schwächung der Legitimation der gewählten Landrät*innen. Eine Kandidatin, der/die sich imersten Wahlgang gegen vier weitere Mitbewerberinnen mit 25 Prozent durchsetzt, konnte zwar die meisten Stimmen auf sich vereinen, hat aber andererseits eine Zweidrittel-Mehrheit der Wähler*innen gegen sich. Mit dem Instrument der Stichwahl können sich Wähler*innen dann bewusst für eine/n der beiden Gewinner*innen des ersten Wahlgangsentscheiden. Das stärkt das Gestaltungsrecht der Wähler*innen und die Legitimation der Gewählten gleichermaßen.

Nicht umsonst hat gerade die CDU, die die Stichwahlen in Nordrhein-Westfalen abschaffen will, in ihrer Partei-internen Wahl der Vorsitzenden nach dem ersten Wahlgang, der ohne absolute Mehrheit für einen der drei Bewerber*innen blieb, die Stichwahl durchgeführt.