Antrag der Fraktion auf konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung der Luftschadstoffbelastung

Um die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.02.2018 auf die Stadt Dinslaken zu ziehen, brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag in die Ratssitzung am 20.03.2018 ein:

Sehr geehrter Herr Dr. Heidinger,
die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt, die Verwaltung möge umgehend ein Umsetzungskonzept erstellen und Fachausschüssen/Rat vorlegen, mit welchen konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt, sie im Einzelnen auf das Urteil vom 27.02.2018 reagieren will.

Begründung:
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Es wies mit seinem Urteil vom 27.02.2018 die Revision der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück. Deren Urteile seien nicht zu beanstanden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Fahrverbote könnten verhältnismäßig ausgestaltet und umgesetzt werden. Die Städte müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.
Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart hatten entschieden, dass Luftreinhaltepläne verschärft werden müssten – dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun höchstrichterlich zurück.
Nach Schaffung der Rechtssicherheit sollten konkrete Maßnahmen zur Luftverbesserung in der Stadt Dinslaken kurzfristig in Umsetzung gehen.